MIETVERTRAG FOTOBOX
Zwischen
– im Folgenden Kunde genannt – und
Astrid Wozny Fotografie, www.Astrid-Wozny.de – im Folgenden Vermieter genannt –
§ 1 Vertragsgegenstand
Der Vermieter vermietet an den Kunden eine Fotobox / Photobooth.
§ 2 Miete
Die Miete beträgt für eine Feier bis zu 8 Stunden 450 Euro inklusive jeweils einmaligem Sofortdruck des Printlayouts als Printflatrate. Die Fahrtkosten werden mit 0,70 Euro pro gefahrenem Kilometer berechnet.
Sie ist im Voraus zu entrichten und muss spätestens 5 Werktage vor dem Mietdatum auf das Konto des Vermieters Astrid Wozny, IBAN DE10 1001 1001 2626 4186 79, BIC NTSBDEB1XXX, eingegangen sein.
§ 3 Verpflichtung des Kunden
Neben der Verpflichtung zur pünktlichen Entrichtung des Mietzinses übernimmt der Kunde für die Dauer des Vertrags folgende Verpflichtungen:
- Der Kunde hat das Gerät schonend zu behandeln und die bei der Aufstellung des Gerätes erklärte Bedienungsanleitung einzuhalten. Das Gerät ist so zu bedienen, wie es dem normalen Betrieb entspricht. Für Schäden, die aus grober Fahrlässigkeit im Umgang mit dem Gerät entstehen, haftet der Kunde.
- Aufstellungsort des Gerätes ist:
- Änderungen an dem Gerät darf der Kunde nicht vornehmen.
- Der Kunde hat dem Vermieter alle Schäden an dem Gerät unverzüglich anzuzeigen.
- Der Kunde gestattet dem Vermieter oder einem von ihm beauftragten Dritten jederzeit den Zugang zu dem Gerät.
- Das Gerät bleibt Eigentum des Vermieters. Maßnahmen, die das Eigentum des Vermieters beeinträchtigen, sind diesem durch den Kunden umgehend zur Kenntnis zu geben.
§ 4 Rückgabe des Gerätes
Mit Beendigung des Vertrages ist der Kunde verpflichtet, das Gerät an den Vermieter zurückzugeben. Die Kosten des Rücktransportes trägt der Mieter. Je nach Vereinbarung wird die Fotobox vom Vermieter geliefert, aufgebaut, abgebaut und abgeholt.
§ 5 Weitere Vereinbarungen
Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages gelten nur bei schriftlicher Vereinbarung. Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. In einem solchen Fall ist der Vertrag vielmehr seinem Sinne gemäß zur Durchführung zu bringen. Das Gleiche gilt, falls der Vertrag eine Lücke aufweisen sollte.
§ 6 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für die Zahlungsverpflichtungen des Kunden ist Duingen; für alle sonstigen Verpflichtungen aus dem Vertrag gilt die gesetzliche Regelung.
Der Vermieter kann Klagen außer im allgemeinen Gerichtsstand des Kunden auch bei dem für ihn selbst zuständigen örtlichen Gericht anbringen.
So geht's: ausfüllen, unterschreiben, auf „Unterschreiben & direkt an Astrid senden" klicken – ich melde mich zur Bestätigung. Alternativ als PDF speichern und selbst mailen.