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Mietvertrag Hüpfburg

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MIETVERTRAG HÜPFBURG

Vermieter: Astrid Wozny Fotografie, Lönsweg 41, 31089 Duingen

§ 1 Mietgegenstand

Hüpfburg – Länge ca. 5,00 m · Breite ca. 4,00 m · Höhe ca. 3,00 m · Grundfläche ca. 20 m² · Hüpffläche ca. 3,12 × 3,05 m · max. Belastungsgewicht 225 kg (5 Kinder) · max. Punktbelastung 45 kg.

§ 2 Mietdauer & Preis

§ 3 Zahlung

50 % des Mietpreises sind bei Buchung als Terminreservierungsgebühr zu zahlen an Astrid Wozny, IBAN DE10 1001 1001 2626 4186 79, BIC NTSBDEB1XXX. Der Restbetrag ist spätestens bei Abholung der Hüpfburg zu entrichten. Bei Stornierung wird die Reservierungsgebühr nicht erstattet.

§ 4 Abholung & Rückgabe

Abholung und Rückgabe erfolgen an: Lönsweg 41, 31089 Duingen. Die Hüpfburg ist sauber, trocken und vollständig zurückzugeben. Bei verspäteter Rückgabe können zusätzliche Kosten entstehen.

§ 5 Nutzung & Sicherheit

Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Die maximale Belastung von 225 kg (5 Kinder) darf nicht überschritten werden. Die Hüpfburg ist sachgemäß zu verwenden.

Die Benutzung der Hüpfburg darf nur unter Aufsicht mindestens einer erwachsenen Person (Mindestalter 18 Jahre) erfolgen. Die für die Aufsicht verantwortlichen Personen sind entsprechend den Sicherheitsbestimmungen (§ 9) zu unterweisen.

Eine Nutzung bei Nässe, Regen oder starkem Wind ist untersagt. Lüfter und abgelassene Hüpfburg sind mit einer Plane abzudecken. Die Hüpfburg muss beim Abbau trocken sein. Muss sie witterungsbedingt in nassem Zustand abgebaut und verpackt werden, ist Astrid Wozny bei der Rückgabe unbedingt vor Ort darüber zu informieren.

§ 6 Haftung & Versicherung

Die Parteien haften einander nach den gesetzlichen Regeln. Der Mieter haftet für alle Schäden, die während der Mietdauer entstehen, über die gesetzliche Haftung hinaus auch für Diebstahl der Mietsache sowie für unverschuldet an der Mietsache entstehende Sachschäden (z. B. Vandalismus).

Die Mietsache ist nicht für Schäden gegenüber Dritten versichert. Diese Pflicht obliegt dem Mieter und kann beispielsweise über eine Veranstalterhaftpflichtversicherung gewährleistet werden, die der Mieter abzuschließen hat. Mit seiner Unterschrift auf diesem Vertrag bestätigt der Mieter ausdrücklich die Kenntnisnahme seiner Versicherungs- und Haftungsverpflichtungen.

Der Mieter stellt den Vermieter im Rahmen seiner Haftung von Ersatzansprüchen Dritter frei, sofern der Mieter nach dem Vorgenannten für den Schaden einzustehen hat.

§ 7 Schäden & Verlust

Beschädigungen oder Verlust sind sofort zu melden. Reparaturkosten, Reinigungskosten oder Ersatz werden dem Mieter in Rechnung gestellt.

§ 8 Weitervermietung

Die Hüpfburg darf vom Mieter nicht an Dritte weitervermietet oder verliehen werden.

§ 9 Sicherheitsbestimmungen

Die Hüpfburg darf bei Nässe oder Regen nicht benutzt werden.
Lüfter sowie abgelassene Hüpfburg sind mit einer Plane abzudecken.
  • Die maximale Belastung von 225 kg (5 Kinder) darf nicht überschritten werden; die maximale Punktbelastung beträgt 45 kg.
  • Eine Nutzung bei Nässe, Regen oder starkem Wind ist untersagt.
  • Die Hüpfburg ist stets sachgemäß und nur ihrem Zweck entsprechend zu verwenden.
  • Der Mieter stellt sicher, dass diese Sicherheitsbestimmungen strikt eingehalten werden, und hängt sie an geeigneter Stelle gut sichtbar aus.

§ 10 Aufbau- und Abbauhinweise

  • Verwenden Sie den Rasen als Unterlage für die Hüpfburg, um diese vor Beschädigung zu schützen.
  • Die Hüpfburg bei Nässe mit der Gewebeplane überdecken.
  • Die Hüpfburg muss beim Abbau trocken sein.

§ 11 Sonstiges

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Mit seiner Unterschrift bestätigt der Mieter, die Sicherheitsbestimmungen (§ 9) sowie die Aufbau- und Abbauhinweise (§ 10) zur Kenntnis genommen zu haben, deren Einhaltung während des Betriebs sicherzustellen und zu überwachen sowie die Sicherheitsbestimmungen an geeigneter Stelle gut sichtbar auszuhängen.

PDF-Vorlage

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